Robbo Club Austria: Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Präambel und Selbstverständnis
  2. Geltungsbereich
  3. Begriffsdefinitionen
  4. Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen
  5. Personalauswahl und -prüfung
  6. Schulung und Sensibilisierung
  7. Verhaltensregeln für Mitarbeiter:innen
  8. Risikoanalyse und besondere Situationen
  9. Digitale Kommunikation und Medien
  10. Beschwerde- und Meldewege
  11. Verfahren bei Verdachtsfällen
  12. Dokumentation und Aufbewahrung
  13. Zusammenarbeit mit Schulen und externen Partnern
  14. Externe Kontakt- und Hilfsangebote
  15. Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts
  16. Schlussbestimmungen

  1. PRÄAMBEL UND SELBSTVERSTÄNDNIS

Die AVALIX GmbH (firmierend unter dem Markennamen Robbo Club Wien) bekennt sich ausdrücklich zum umfassenden Schutz aller Kinder und Jugendlichen, die an unseren Kursen, Workshops, Camps, Geburtstagsfeiern und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen.

Wir verstehen Kinderschutz als unteilbaren Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und unserer unternehmerischen Verantwortung. Das Wohl, die Würde und die Rechte der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stehen für uns an erster Stelle.

Unsere Grundsätze:

— Wir respektieren jedes Kind in seiner Individualität, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung, körperlichen oder geistigen Voraussetzungen.

— Wir treten jeder Form von körperlicher, seelischer, sexueller Gewalt sowie Vernachlässigung, Diskriminierung und Mobbing entschieden entgegen.

— Wir schaffen ein Umfeld, in dem Kinder sich sicher fühlen, ihre Meinung äußern können und ernst genommen werden.

— Wir handeln transparent gegenüber Eltern, Erziehungsberechtigten, Kooperationspartnern und Behörden.

— Wir verpflichten unser gesamtes Personal — festangestellte Mitarbeiter:innen wie freie Dienstnehmer:innen — auf diese Grundsätze.

Dieses Konzept dient sowohl dem Schutz der Kinder und Jugendlichen als auch dem Schutz unserer Mitarbeiter:innen vor falschen Verdächtigungen durch klare Regeln und nachvollziehbare Verfahren.


  1. GELTUNGSBEREICH

Dieses Kinderschutzkonzept gilt verbindlich für:

a) alle festangestellten Mitarbeiter:innen der AVALIX GmbH, b) alle freien Dienstnehmer:innen der AVALIX GmbH, c) Praktikant:innen, Volontär:innen und Hospitant:innen, d) externe Kooperationspartner:innen, soweit sie im Auftrag der AVALIX GmbH mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, e) ehrenamtliche Helfer:innen bei Veranstaltungen der AVALIX GmbH.

Es gilt an allen Standorten und in allen Veranstaltungsformaten:

— Robbo Club 1090 Wien, Nordbergstraße 15 — Robbo Club 1020 Wien, Schweidlgasse 32, Top 2A, OG1 — Robbo Club 1230 Wien, Breitenfurter Straße 229, Tür 04, OG1 — sowie an allen Kooperationsschulen in Wien und Umgebung, an denen die AVALIX GmbH Kurse anbietet (die Anzahl der Kooperationsschulen variiert; aktuell ca. 28 Schulen).

Die Altersgruppe der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen umfasst 5 bis 16 Jahre.


  1. BEGRIFFSDEFINITIONEN

Im Sinne dieses Konzepts gelten folgende Definitionen:

3.1 Gewalt gegen Kinder Jede Form der psychischen, emotionalen, körperlichen oder sexuellen Schädigung, Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes oder Jugendlichen.

3.2 Körperliche Gewalt Jede beabsichtigte Handlung, die einem Kind körperlichen Schaden, Schmerz oder Verletzungen zufügt. Dies umfasst auch sogenannte „Erziehungsmaßnahmen" wie Schlagen, Festhalten, Schubsen oder Schütteln.

3.3 Psychische Gewalt Handlungen, die das Selbstwertgefühl, die Würde oder die psychische Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Dazu gehören Beschimpfungen, Bloßstellen, Drohungen, Demütigungen, Liebesentzug, soziale Isolation, sowie Mobbing und Cyber-Mobbing.

3.4 Sexueller Missbrauch / sexualisierte Gewalt Jede sexuelle Handlung an, mit oder vor einem Kind, einschließlich verbaler Übergriffe, anzüglicher Bemerkungen, des Zeigens pornografischer Inhalte, des Verletzens der Intimsphäre oder des Anbahnens von sexuellen Kontakten (Grooming). Sexueller Missbrauch ist immer Machtmissbrauch.

3.5 Vernachlässigung Wiederholtes oder andauerndes Unterlassen von Fürsorgehandlungen, die für das physische und psychische Wohlergehen eines Kindes notwendig wären (z. B. Aufsicht, Versorgung, emotionale Zuwendung).

3.6 Grenzverletzung Verhalten, das die persönlichen Grenzen eines Kindes überschreitet, ohne notwendigerweise eine Straftat darzustellen (z. B. unangemessene Nähe, übergriffige Sprache, das Ignorieren von „Nein"-Signalen).

3.7 Kindeswohlgefährdung Eine gegenwärtige Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes, die bei Nichtabwendung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Schädigung führt (vgl. § 22 B-KJHG).

3.8 Verhaltenskodex Die schriftlich fixierten Verhaltensrichtlinien für alle Mitarbeiter:innen, die als Anlage 1 Bestandteil dieses Konzepts sind und von jeder/jedem Mitarbeiter:in vor Tätigkeitsaufnahme zu unterzeichnen sind.

3.9 Kinderschutzbeauftragte/r (KSB) Die im Unternehmen benannte Person, die als Ansprechperson für alle Belange des Kinderschutzes zur Verfügung steht und Verdachtsfälle entgegennimmt und bearbeitet.


  1. VERANTWORTLICHKEITEN UND ANSPRECHPERSONEN

4.1 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der AVALIX GmbH trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts.

Geschäftsführer: Anton Sukhov E-Mail: avalix@robboclub.at Telefon: +43 1 417 10 35

Die Geschäftsführung verpflichtet sich, die personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Konzepts sicherzustellen.

4.2 Kinderschutzbeauftragte (KSB)

Hauptverantwortliche Kinderschutzbeauftragte: Nazerke Amirova (Club-Managerin) E-Mail: avalix@robboclub.atTelefon: +43 1 417 10 35

Stellvertretender Kinderschutzbeauftragter (für Fälle, in denen die Beschwerde die KSB selbst betrifft oder die KSB nicht erreichbar ist): Anton Sukhov (Geschäftsführer) E-Mail: avalix@robboclub.at Telefon: +43 1 417 10 35

Die KSB ist die zentrale Ansprechperson für: — Mitarbeiter:innen bei Beobachtungen, Verdachtsmomenten oder Unsicherheiten, — Eltern und Erziehungsberechtigte bei Beschwerden oder Hinweisen, — Kinder und Jugendliche, die sich in Notlagen befinden, — externe Stellen (Schulen, MA 11, Polizei) bei Anfragen oder Meldungen.

Aufgaben der KSB: — Entgegennahme und Dokumentation von Hinweisen und Verdachtsfällen, — Erstbewertung und Einleitung der vorgesehenen Verfahren (siehe Abschnitt 11), — Information der Geschäftsführung, — Koordination mit externen Stellen, — Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen, — jährliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts.

Die KSB handelt vertraulich und unabhängig. Sie ist gegenüber der Geschäftsführung berichtspflichtig, jedoch nicht weisungsgebunden in der inhaltlichen Bewertung von Kinderschutzfällen.

4.3 Erreichbarkeit

Der Kinderschutz-Kanal avalix@robboclub.at wird werktags innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Bei akuten Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten ist unverzüglich die Polizei (133) oder die Kinder- und Jugendhilfe Wien (MA 11, Sozialruf 24/7: 01/4000-8011) zu kontaktieren.


  1. PERSONALAUSWAHL UND -PRÜFUNG

5.1 Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge

Alle Mitarbeiter:innen der AVALIX GmbH (festangestellt sowie freie Dienstnehmer:innen) verfügen über eine aktuelle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge gemäß § 9a SPG.

Diese spezielle Bescheinigung umfasst auch getilgte Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sowie wegen Gewalt gegen Minderjährige und stellt damit den höchsten verfügbaren Standard der Eignungsprüfung dar.

Bei Neueinstellungen ist die Vorlage einer solchen Bescheinigung, die nicht älter als 3 Monate sein darf, zwingende Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit. Eine Aufnahme ohne gültige Bescheinigung erfolgt unter keinen Umständen.

Die Bescheinigungen werden in der Personalakte der Geschäftsführung vertraulich aufbewahrt und alle 3 Jahre erneuert.

5.2 Bewerbungsverfahren

Bei der Personalauswahl wird neben der fachlichen Qualifikation besonderes Augenmerk auf die persönliche Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelegt.

Bestandteile des Bewerbungsverfahrens: — Sichtung des Lebenslaufs auf einschlägige Erfahrung und etwaige Auffälligkeiten (z. B. ungeklärte Lücken in pädagogischen Tätigkeitsbereichen), — persönliches Vorstellungsgespräch mit Fragen zum pädagogischen Selbstverständnis und zum Umgang mit herausfordernden Situationen, — Einholung von Referenzen aus früheren Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, — Vorlage der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge, — Probearbeit bzw. Hospitation, sofern möglich.

5.3 Verhaltenskodex

Vor Aufnahme der Tätigkeit unterzeichnet jede/jeder Mitarbeiter:in den Verhaltenskodex der AVALIX GmbH (siehe Anlage 1). Die Unterschrift bestätigt die Kenntnisnahme und die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln.

Der unterzeichnete Verhaltenskodex wird in der Personalakte aufbewahrt.


  1. SCHULUNG UND SENSIBILISIERUNG

6.1 Einführungsschulung

Jede/jeder neue Mitarbeiter:in erhält vor der ersten selbstständigen Arbeit mit Kindern eine verpflichtende Einführungsschulung zum Thema Kinderschutz von mindestens 2 Stunden Dauer.

Inhalte der Einführungsschulung: — Vorstellung des Kinderschutzkonzepts und des Verhaltenskodex, — Sensibilisierung für Formen von Gewalt und Grenzverletzungen, — Verhalten in herausfordernden Situationen (Konflikte, körperlicher Kontakt, Eins-zu-eins-Situationen), — Meldewege und Verantwortlichkeiten, — Umgang mit digitaler Kommunikation und Medien, — Datenschutz und Bildrechte.

Die Schulung wird in der Regel von der Kinderschutzbeauftragten Nazerke Amirova durchgeführt. Die Teilnahme wird im Schulungsregister dokumentiert und von der/dem Mitarbeiter:in mit Unterschrift bestätigt.

6.2 Jährliche Auffrischungsschulung

Alle Mitarbeiter:innen nehmen mindestens einmal jährlich an einer Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Dauer teil. Diese kann als Teamsitzung gestaltet werden und behandelt aktuelle Themen, Praxisfälle (anonymisiert) und etwaige Anpassungen des Konzepts.

6.3 Anlassbezogene Schulungen

Nach jedem schwerwiegenden Vorfall oder bei Hinweisen auf strukturelle Probleme wird eine anlassbezogene Schulung durchgeführt.

6.4 Externe Schulungsangebote

Die AVALIX GmbH unterstützt die Teilnahme der Mitarbeiter:innen an externen Schulungsangeboten zum Kinderschutz (z. B. Kinderschutzzentrum Wien, möwe Kinderschutzzentren). Die Geschäftsführung kann anteilige Kostenübernahme prüfen.

6.5 Schulungsregister

Alle durchgeführten Schulungen werden in einem Schulungsregister dokumentiert. Das Register enthält Datum, Inhalt, Dauer, Teilnehmer:innen und Unterschriften. Es wird von der KSB geführt und von der Geschäftsführung jährlich überprüft.


  1. VERHALTENSREGELN FÜR MITARBEITER:INNEN

Die nachfolgenden Verhaltensregeln sind verbindlich für alle Mitarbeiter:innen. Sie werden im Verhaltenskodex (Anlage 1) ausführlich dargestellt und von jeder/jedem Mitarbeiter:in unterzeichnet.

7.1 Allgemeine Grundsätze

Mitarbeiter:innen verpflichten sich:

— Kinder und Jugendliche stets respektvoll und wertschätzend zu behandeln, — jede Form von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt zu unterlassen, — die persönlichen Grenzen jedes Kindes zu respektieren, — die Privatsphäre und das Schamgefühl der Kinder zu wahren, — Kinder gleich und fair zu behandeln, ohne Bevorzugung einzelner, — die eigene Position als Vertrauens- und Autoritätsperson nicht auszunutzen, — bei Unsicherheiten oder Beobachtungen unverzüglich die KSB zu informieren.

7.2 Sprache und Kommunikation

— Keine Beleidigungen, abwertenden Bemerkungen oder Spitznamen, — keine sexualisierte oder vulgäre Sprache, — keine Drohungen oder Einschüchterungen, — keine ironischen oder herabwürdigenden Kommentare zu Aussehen, Leistung oder Verhalten, — Anerkennung von Leistung und Bemühen, konstruktives Feedback bei Fehlern.

7.3 Körperlicher Kontakt

Körperlicher Kontakt ist auf das pädagogisch notwendige Maß zu beschränken und muss für Außenstehende jederzeit nachvollziehbar sein.

Erlaubt und ggf. notwendig: — kurze Hilfestellung beim Anziehen von Jacken, insbesondere bei jüngeren Kindern (5–7 Jahre), — Trösten eines weinenden Kindes durch Handauflegen auf die Schulter, eine kurze Umarmung nur mit Einverständnis des Kindes, — Hilfestellung bei körperlichen Aufgaben (z. B. korrekte Sitzhaltung, Hand beim Werkzeug-Gebrauch).

Grundsätzlich nicht erlaubt: — Kinder auf den Schoß setzen, — längere körperliche Nähe (Umarmungen, Streicheln), — Berührungen an intimen Körperregionen unter jedem Vorwand, — Spiele mit körperlichem Kontakt, die einzelne Kinder bevorzugen, — jegliche körperliche Strafmaßnahmen.

Grundregel: Wenn ein Kind körperliche Nähe ablehnt, wird dies sofort und ohne Diskussion respektiert.

7.4 Eins-zu-eins-Situationen

Eins-zu-eins-Situationen zwischen einer/einem Mitarbeiter:in und einem Kind sind möglichst zu vermeiden. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip als Standard.

Wenn Eins-zu-eins-Situationen unvermeidbar sind (z. B. bei individuellen Unterrichtseinheiten, beim Einführen eines neuen Kindes in eine bestehende Gruppe, bei Verspätung anderer Teilnehmer:innen), gelten folgende Regeln:

— Die Tür des Raumes bleibt geöffnet oder hat ein Sichtfenster. — Eine andere/anderer Mitarbeiter:in wird informiert, dass eine Eins-zu-eins-Situation stattfindet. — Die Situation wird im internen Vorgangsregister kurz dokumentiert (Datum, Uhrzeit, Kind, Mitarbeiter:in, Anlass). — Die Eltern werden über Eins-zu-eins-Situationen vorab oder nachträglich informiert.

Individuelle Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten durchgeführt.

7.5 Toiletten und Umkleidesituationen

— Mitarbeiter:innen betreten die Kindertoilette grundsätzlich nicht und warten ggf. außerhalb. — Im Notfall (z. B. wenn ein 5-jähriges Kind Hilfe benötigt) wird vor dem Betreten eine zweite/zweiter Mitarbeiter:in als Zeug:in hinzugezogen. — Bei Hilfeleistung wird die Tür offen gelassen. — Bei Camps oder Veranstaltungen mit Umkleidesituationen wird auf strikte Geschlechtertrennung und Privatsphäre geachtet.

7.6 Verhalten außerhalb der Veranstaltungen

— Mitarbeiter:innen unterhalten keine privaten Kontakte zu den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen außerhalb der dienstlichen Tätigkeit. — Privattreffen, Geschenke, persönliche Einladungen sind untersagt. — Mitnahme von Kindern in privaten Fahrzeugen ist untersagt, außer in dokumentierten Notfällen mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern.


  1. RISIKOANALYSE UND BESONDERE SITUATIONEN

8.1 Identifizierte Risikobereiche

Die AVALIX GmbH hat folgende Bereiche als potenziell risikobehaftet identifiziert und entsprechende Maßnahmen festgelegt:

a) Eins-zu-eins-Situationen Risiko: Übergriffe oder falsche Verdächtigungen ohne Zeug:innen. Maßnahme: Vier-Augen-Prinzip, offene Türen, Dokumentation (siehe 7.4).

b) Toilettengang jüngerer Kinder Risiko: Übergriffe oder Grenzverletzungen. Maßnahme: Mitarbeiter:innen warten außerhalb, im Notfall Zeugenschaft (siehe 7.5).

c) Trösten und körperliche Nähe Risiko: Übergriffe unter dem Vorwand emotionaler Zuwendung. Maßnahme: Klare Regeln zum körperlichen Kontakt, Respekt vor Ablehnung (siehe 7.3).

d) Digitale Kommunikation Risiko: Grooming, unangemessene private Kontakte, Missbrauch persönlicher Daten. Maßnahme: Verbot privater digitaler Kontakte, ausschließlich Kommunikation über Eltern (siehe Abschnitt 9).

e) Foto- und Videoaufnahmen Risiko: Missbrauch von Bildmaterial, Verletzung der Intimsphäre. Maßnahme: Aufnahmen nur mit Firmengeräten, Verbot privater Kameras/Smartphones, klare Einwilligungsregeln (siehe Abschnitt 9).

f) Camps und längere Veranstaltungen Risiko: Längere Aufsichtszeiten, intensive Gruppenbildung. Maßnahme: Mehrere Mitarbeiter:innen pro Camp, klare Tagesstruktur, Vier-Augen-Prinzip in allen Situationen.

Hinweis: Die AVALIX GmbH bietet ausschließlich Tagescamps ohne Übernachtung an. Übernachtungen sind nicht Bestandteil unseres Angebots.

g) Übergänge zwischen Eltern und Personal Risiko: Unklarheit, wer das Kind wann übernimmt. Maßnahme: Klare Bring- und Abholzeiten, schriftliche Vollmacht bei abweichenden Abholpersonen.

h) Schulische Settings Risiko: Andere räumliche Bedingungen, weniger direkte Aufsicht durch Geschäftsführung. Maßnahme: Gleicher Verhaltenskodex wie in Clubs, Zusammenarbeit mit schulischen Kinderschutzbeauftragten (siehe Abschnitt 13).

8.2 Aufsicht und Aufsichtsverhältnis

Die AVALIX GmbH stellt sicher, dass jede Gruppe von einer ausreichend qualifizierten Person betreut wird. Bei Camps und größeren Veranstaltungen wird das Aufsichtsverhältnis dem Alter und den Bedürfnissen der Gruppe angepasst.

Während aller Veranstaltungen ist mindestens eine pädagogische Aufsichtsperson durchgehend anwesend. Pausen werden so organisiert, dass die Aufsicht jederzeit sichergestellt ist.

8.3 Notfälle (Verletzungen, Krankheit)

Bei medizinischen Notfällen: — Sofortige Erste Hilfe durch geschulte Mitarbeiter:in, — Information der Erziehungsberechtigten, — bei ernsthaften Verletzungen: unverzüglicher Notruf (144), — Dokumentation des Vorfalls im Vorfallsregister, — Information der Geschäftsführung am selben Tag.

Mindestens eine Person pro Veranstaltung verfügt über eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung.


  1. DIGITALE KOMMUNIKATION UND MEDIEN

9.1 Direkte Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen

Mitarbeiter:innen kommunizieren grundsätzlich nicht direkt mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen über digitale Kanäle (WhatsApp, Telegram, Signal, Instagram, TikTok, Snapchat, E-Mail u. a.).

Alle Kommunikation, die nicht im Rahmen der unmittelbaren Unterrichtseinheit erfolgt, läuft ausschließlich über die Erziehungsberechtigten.

9.2 Soziale Netzwerke

Mitarbeiter:innen ist es untersagt: — Kinder und Jugendliche, die als Teilnehmer:innen die AVALIX GmbH besuchen, in privaten sozialen Netzwerken als „Freund:in" zu adden, ihnen zu folgen oder ihnen Direktnachrichten zu senden, — private Inhalte (Fotos, Storys) mit Bezug zu den Teilnehmer:innen zu posten, — Teilnehmer:innen in privaten Streams, Live-Sessions oder Videoanrufen einzubinden.

Diese Regel gilt auch für ehemalige Teilnehmer:innen während ihrer Minderjährigkeit.

9.3 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltungen werden ausschließlich mit Firmengeräten der AVALIX GmbH (Smartphones, Kameras, Tablets) angefertigt. Die Verwendung privater Geräte für Aufnahmen ist untersagt.

Aufnahmen dürfen nur erfolgen, wenn: — eine ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt (eingeholt im Anmeldeprozess), — die Würde und Privatsphäre des Kindes gewahrt bleibt, — keine intimen oder potenziell beschämenden Situationen aufgenommen werden (Toilette, Umkleide, Trösten in Tränen, Verletzungen).

Die Aufnahmen werden auf einem geschützten Cloud-System der AVALIX GmbH gespeichert. Der Zugriff ist auf autorisierte Personen beschränkt. Eine Veröffentlichung erfolgt nur im Rahmen der Einwilligung.

9.4 Verwendung von Bildmaterial

Bildmaterial darf verwendet werden für: — pädagogische Dokumentation, — Marketing- und Kommunikationszwecke der AVALIX GmbH (Website, Social Media, Werbematerialien), — Berichte gegenüber Schulen und Kooperationspartnern, — interne Schulungen (anonymisiert).

Eine Veröffentlichung mit Namensnennung erfolgt nur nach gesonderter ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und – bei Jugendlichen ab 14 Jahren – auch des/der Jugendlichen selbst.

Auf Widerruf der Einwilligung werden Aufnahmen innerhalb von 14 Tagen aus den AVALIX-Kanälen entfernt, soweit technisch möglich.

9.5 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist auf www.robboclub.at einsehbar.


  1. BESCHWERDE- UND MELDEWEGE

10.1 Niederschwellige Beschwerdemöglichkeiten

Die AVALIX GmbH stellt sicher, dass Kinder, Eltern und Mitarbeiter:innen jederzeit niederschwellige Möglichkeiten haben, Beobachtungen, Beschwerden oder Hinweise mitzuteilen.

Beschwerdewege:

a) Persönliches Gespräch mit der/dem zuständigen Trainer:in oder Club-Manager:in.

b) Direkter Kontakt zur Kinderschutzbeauftragten: E-Mail: avalix@robboclub.at Telefon: +43 1 417 10 35 persönlich vor Ort in jedem Club nach Vereinbarung

c) Direkter Kontakt zur Geschäftsführung: Anton Sukhov: avalix@robboclub.at, +43 1 417 10 35

d) Externe Stellen, die unabhängig von der AVALIX GmbH kontaktiert werden können (siehe Abschnitt 14).

10.2 Beschwerdemöglichkeiten für Kinder

In jedem Club sind die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten sowie der externen Hilfsstellen (insbesondere Rat auf Draht: 147) gut sichtbar an einer geeigneten Stelle ausgehängt.

Kinder werden durch ihre Trainer:innen aktiv darüber informiert, dass sie sich bei Problemen, Sorgen oder unangenehmen Erlebnissen jederzeit an eine Vertrauensperson wenden können – sei es bei AVALIX, in der Schule, in der Familie oder bei externen Stellen.

10.3 Vertraulichkeit

Alle Beschwerden und Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität von Hinweisgeber:innen wird geschützt, soweit dies rechtlich möglich ist.

Hinweisgeber:innen müssen keine Nachteile befürchten, auch wenn sich ein Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweist (sofern die Meldung nicht wider besseres Wissen erfolgte).

10.4 Anonyme Meldungen

Auch anonyme Meldungen werden ernst genommen und geprüft, soweit sie hinreichend konkret sind.


  1. VERFAHREN BEI VERDACHTSFÄLLEN

11.1 Grundprinzipien

Bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten folgende Prinzipien:

— Schutz des Kindes hat oberste Priorität. — Ruhe bewahren, keine vorschnellen Reaktionen. — Keine direkte Konfrontation der verdächtigten Person ohne vorherige Konsultation der KSB und ggf. externer Stellen. — Keine eigenständigen Ermittlungen. — Strikte Vertraulichkeit. — Sorgfältige schriftliche Dokumentation.

11.2 Stufenmodell der Meldewege

Stufe 1: Erstmeldung Die Beobachtung oder der Verdacht wird unverzüglich der Kinderschutzbeauftragten gemeldet (avalix@robboclub.atoder telefonisch). Die Meldung soll möglichst konkret sein: Was wurde wann, wo, von wem beobachtet?

Bei akuter Gefahr für ein Kind (z. B. erkennbare Verletzungen, sexueller Übergriff): unverzüglicher Notruf (Polizei 133, MA 11 Sozialruf 01/4000-8011).

Stufe 2: Erstbewertung durch KSB (innerhalb von 24 Stunden) Die KSB nimmt die Meldung entgegen, dokumentiert sie schriftlich und nimmt eine erste Einschätzung vor: — Liegt eine konkrete Kindeswohlgefährdung vor? — Welche Schutzmaßnahmen sind sofort erforderlich? — Welche weiteren Schritte sind zu veranlassen?

Stufe 3: Information der Geschäftsführung (innerhalb von 24 Stunden nach Erstbewertung) Die KSB informiert die Geschäftsführung über den Vorfall und die geplanten Maßnahmen. Bei Fällen, die die KSB selbst betreffen, übernimmt die Geschäftsführung direkt.

Stufe 4: Schutzmaßnahmen Sofort umzusetzende Schutzmaßnahmen können sein: — Trennung der verdächtigten Person vom betroffenen Kind und ggf. von allen Kindern bis zur Klärung, — vorläufige Freistellung der verdächtigten Person (ohne Schuldeingeständnis), — Information der Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes, — Sicherstellung von Beweismitteln (Dokumente, digitale Spuren), — Sicherstellung psychologischer Unterstützung für das betroffene Kind.

Stufe 5: Externe Stellen Bei begründetem Verdacht auf eine Straftat oder eine Kindeswohlgefährdung: — Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe Wien (MA 11), — Meldung an die Polizei, — Konsultation eines Kinderschutzzentrums (möwe, Kinderschutzzentrum Wien) zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Stufe 6: Aufarbeitung Nach Abschluss eines Verdachtsfalls erfolgt eine interne Nachbesprechung mit dem Ziel, strukturelle Lehren zu ziehen und ggf. das Konzept anzupassen.

11.3 Sonderfall: Verdacht gegen die Kinderschutzbeauftragte

Falls sich der Verdacht gegen die Kinderschutzbeauftragte selbst richtet, ist die Meldung direkt an die Geschäftsführung (Anton Sukhov: avalix@robboclub.at, +43 1 417 10 35) zu richten. Alternativ können externe Stellen (siehe Abschnitt 14) direkt kontaktiert werden.

11.4 Sonderfall: Verdacht gegen die Geschäftsführung

Falls sich der Verdacht gegen die Geschäftsführung richtet, sind externe Stellen direkt zu kontaktieren: — Kinder- und Jugendhilfe Wien (MA 11): 01/4000-8011 — Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien: 01/707 70 00 — Polizei: 133

11.5 Falsche Verdächtigungen

Wird ein Verdacht nach sorgfältiger Prüfung als unbegründet eingestuft, werden alle erforderlichen Schritte zur Rehabilitation der betroffenen Person eingeleitet.

Bei nachweislich vorsätzlich falschen Beschuldigungen behält sich die AVALIX GmbH rechtliche Schritte vor.


  1. DOKUMENTATION UND AUFBEWAHRUNG

12.1 Vorfallsregister

Alle Hinweise, Verdachtsfälle und Vorfälle werden in einem zentralen Vorfallsregister dokumentiert. Das Register wird von der KSB geführt und enthält mindestens: — Datum und Uhrzeit der Meldung, — Name der hinweisgebenden Person (sofern bekannt und nicht anonym), — Beschreibung der Beobachtung/des Vorfalls, — betroffene Personen, — eingeleitete Maßnahmen, — Ergebnis der Bearbeitung, — Datum des Abschlusses.

Das Vorfallsregister wird digital geführt (passwortgeschützt) und ausschließlich von KSB und Geschäftsführung eingesehen.

12.2 Aufbewahrungsfristen

— Vorfallsregister und einzelne Vorgangsakten: mindestens 10 Jahre nach Abschluss des Vorgangs. — Strafregisterbescheinigungen: für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, danach 1 Jahr. — Schulungsregister: mindestens 5 Jahre. — Unterzeichnete Verhaltenskodizes: für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, danach 5 Jahre.

12.3 Datenschutz

Alle Dokumente werden gemäß DSGVO und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten aufbewahrt. Der Zugriff ist auf das absolut notwendige Maß beschränkt.


  1. ZUSAMMENARBEIT MIT SCHULEN UND EXTERNEN PARTNERN

13.1 Kooperationsschulen

Die AVALIX GmbH arbeitet mit zahlreichen Schulen in Wien und Umgebung zusammen. Wir respektieren und beachten die Kinderschutzkonzepte und -richtlinien der jeweiligen Schulen.

Bei Vorfällen oder Verdachtsmomenten an Kooperationsschulen: — sofortige parallele Information sowohl der schulischen Kinderschutzbeauftragten als auch der/des Schulleitung/-leiters und der KSB der AVALIX GmbH, — gemeinsame Entscheidung über das weitere Vorgehen unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten, — Dokumentation in beiden Häusern.

13.2 Externe Veranstalter und Kooperationen

Bei externen Veranstaltern (z. B. Ferien4Kids im Rahmen der Sommerprogramme) wird sichergestellt, dass deren Kinderschutzstandards mindestens gleichwertig sind. Bei Bedarf werden gegenseitige Konzepte ausgetauscht.

13.3 Zusammenarbeit mit Behörden

Die AVALIX GmbH kooperiert vollumfänglich mit allen zuständigen Behörden: — Magistratsabteilung 11 — Kinder- und Jugendhilfe Wien — Polizei und Strafverfolgungsbehörden — Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien

Bei behördlichen Anfragen werden alle relevanten Informationen unverzüglich und vollständig zur Verfügung gestellt.


  1. EXTERNE KONTAKT- UND HILFSANGEBOTE

In jedem Club werden folgende externe Kontakte gut sichtbar ausgehängt. Sie stehen Kindern, Eltern und Mitarbeiter:innen unabhängig von der AVALIX GmbH zur Verfügung:

NOTFÄLLE: — Polizei: 133 oder 112 — Notarzt / Rettung: 144

KINDER UND JUGENDLICHE: — Rat auf Draht (kostenlose anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche, 24/7): 147 — Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (KIJA): 01/707 70 00 Web: www.kja.at

KINDER- UND JUGENDHILFE: — MA 11 Wien — Kinder- und Jugendhilfe (Sozialruf 24/7): 01/4000-8011 Web: www.wien.gv.at/menschen/magelf

KINDERSCHUTZZENTREN (Beratung für Kinder, Eltern und Fachkräfte): — Kinderschutzzentrum Wien: 01/526 18 20 Web: www.kinderschutz-wien.at — die möwe Kinderschutzzentrum: 01/532 15 15 Web: www.die-moewe.at

OPFERSCHUTZ: — Weißer Ring (Opferhilfe): 0800/112 112 Web: www.weisser-ring.at

INTERNER KINDERSCHUTZ AVALIX: — Kinderschutzbeauftragte Nazerke Amirova — E-Mail: avalix@robboclub.at  — Telefon: +43 1 417 10 35


  1. ÜBERPRÜFUNG UND WEITERENTWICKLUNG DES KONZEPTS

15.1 Jährliche Überprüfung

Das Kinderschutzkonzept wird mindestens einmal jährlich durch die Kinderschutzbeauftragte gemeinsam mit der Geschäftsführung überprüft. Die Überprüfung berücksichtigt: — gesetzliche und behördliche Entwicklungen, — Praxiserfahrungen und ggf. eingetretene Vorfälle, — Rückmeldungen von Mitarbeiter:innen, Eltern und Kindern, — Empfehlungen externer Stellen und Fachorganisationen.

Die nächste planmäßige Überprüfung ist auf der Titelseite vermerkt.

15.2 Anlassbezogene Anpassungen

Bei schwerwiegenden Vorfällen oder strukturellen Veränderungen (z. B. Eröffnung eines neuen Clubs, neue gesetzliche Anforderungen) wird das Konzept anlassbezogen angepasst.

15.3 Veröffentlichung

Die jeweils aktuelle Version des Kinderschutzkonzepts wird auf der Website www.robboclub.at öffentlich zugänglich gemacht. Eltern und Erziehungsberechtigte werden bei wesentlichen Änderungen aktiv informiert.


  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Dieses Kinderschutzkonzept tritt mit dem auf der Titelseite genannten Datum in Kraft. Es ist verbindlich für alle Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen der AVALIX GmbH.

Bei Verstößen gegen das Konzept oder den Verhaltenskodex behält sich die AVALIX GmbH alle arbeits- und zivilrechtlichen Maßnahmen vor, einschließlich der außerordentlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, der Anzeige bei den zuständigen Behörden sowie zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen.


Der angegebene Preis gilt für 5 Tage Camp.

Falls noch Plätze verfügbar sind, können Sie auch eine kürzere Aufenthaltsdauer (1-4 Tage) zu folgenden Konditionen buchen:

4 Tage: 343 €

3 Tage: 300 €

2 Tage: 200 €

1 Tag: 150 €

Bitte wählen Sie Ihre gewünschten Daten aus und füllen Sie das Formular aus. Wir bestätigen Ihnen umgehend die Verfügbarkeit!
Please select form to show

Entdecke die Zukunft mit ROBBO!

Tauche ein in die Welt der Robotik und Programmierung. Kostenlose Entdeckerstunden für Kinder und Eltern!

Name *
Geburtsdatum *
Geschlecht *
Foto/Video *
Ich erteile die Erlaubnis, dass im Rahmen der Kurse und Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen meines Kindes gemacht werden dürfen.
Allergie
Ernährungsinformation
Wichtige Informationen

Diesen Sommer wird Ihr Kind eigene Spiele erschaffen — statt nur zu spielen

3 Altersgruppen — 3 Plattformen