1. Allgemeines
Die AVALIX GmbH bietet Kursprogramme für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Robotik, Programmieren und 3D-Modellierung an. Die Angebote finden sowohl in eigenen Clubräumen als auch an Schulen statt. Die Teilnahme ist an die rechtzeitige Zahlung des Kursbeitrags gebunden.
AVALIX GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens AVALIX GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind (§ 1313a ABGB). Ebenso wird keine Aufsichtspflicht außerhalb der Kurszeiten übernommen.
Diese AGB gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen AVALIX GmbH und dem Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Kursangebote & Zahlungsmodelle
2.1 Clubkurse (Mitgliedschaft)
Die Clubmitgliedschaft gilt für 10 Monate und umfasst rund 35 Kurseinheiten, abhängig von Feiertagen. Es handelt sich um ein Jahresabonnement, buchbar in folgenden Zahlungsmodellen:
Die Clubkarte (Mitgliedschaft) gilt ab Vertragsbeginn für die Dauer von 12 Monaten, davon sind 10 Monate aktive Kursmonate mit ca. 35 Einheiten vorgesehen. In den Monaten Juli und August finden keine regulären Kurse statt (Sommerpause).
Die Clubkarte kann ganzjährig erworben werden; die Laufzeit beginnt jeweils mit dem Startdatum der Teilnahme.
Die Preise sind auf der Website oder der aktuellen Preisliste ersichtlich.
2.2 Schulkurse
An Schulen werden zwei Arten von Kursabonnements angeboten:
Diese Abonnements enden automatisch nach Ablauf des jeweiligen Kurszeitraums. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
2.3 Vorauszahlung & Ermäßigung
Bei Vorauszahlung für ein Jahres- oder Semesterabonnement profitiert der Kunde von einem vergünstigten Preis. Diese Preisvorteile sind nur möglich, da Kursplätze verbindlich reserviert und organisatorisch langfristig eingeplant werden.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen bei Vorauszahlung ist ausgeschlossen, gemäß § 909 ABGB, da das Vertragsverhältnis beidseitig erfüllt und eine Rückabwicklung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Umzug mit Nachweis) kann eine Gutschrift ausgestellt werden. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.
3. Probestunden
Probestunden sind kostenpflichtig und finden regelmäßig statt. Bei Verhinderung kann ein alternativer Termin vereinbart werden. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
4. Workshops
Workshops sind Einzelveranstaltungen mit fixem Datum. Bei Verhinderung kann ein Ersatztermin gebucht werden, sofern Plätze verfügbar sind. Ein Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung besteht nicht.
5. Feriencamps
Stornobedingungen:
Bei Krankheit mit ärztlichem Nachweis kann eine Gutschrift für spätere Leistungen ausgestellt werden.
AVALIX GmbH behält sich das Recht vor, ein Camp bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens 7 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung.
6. Geburtstagsfeiern
Nach der Buchung beginnt unmittelbar die Planung (z. B. Personal, Material, Raum, Workshopgestaltung). Daher:
Bei rechtzeitiger Absage kann ein Gutschein über die volle Summe für spätere Nutzung ausgestellt werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
7. Zahlung & SEPA-Lastschrift
Zahlung ist spätestens 5 Tage nach Anmeldung fällig. Bei monatlicher Zahlung ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend. Der Einzug erfolgt zum 1. des Monats. Rücklastschriftgebühren trägt der Kunde.
Bei Zahlungsverzug:
8. Rücktrittsrecht (Widerruf)
8.1 Allgemeines
Bei Online- oder Fernanmeldung gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 11 FAGG). Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (E-Mail ausreichend).
8.2 Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 18 FAGG erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Kunde:
Diese Zustimmung wird bei der Anmeldung eingeholt.
9. Sachbeschädigung
Teilnehmer haften für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material entstehen.
10. Datenschutz & Geheimhaltung
AVALIX GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
Alle kundenbezogenen Informationen und Geschäftsgeheimnisse werden auch nach Vertragsende vertraulich behandelt.
11. Rabatte & Gutscheine
11.1 Geschwisterrabatt
10 % Rabatt ab dem zweiten Kind bei gleichzeitiger Teilnahme.
11.2 Mehrfachbuchungsrabatt
10 % Rabatt auf den zweiten und jeden weiteren Kurs bei gleichzeitiger Buchung.
11.3 Treuerabatt
Teilnehmer mit einem aktiven Clubabonnement erhalten 10 % Rabatt auf alle weiteren Leistungen (Workshops, Camps, Geburtstage) während der Laufzeit.
11.4 Gutscheine
Gutscheine (verkauft oder im Rahmen von Aktionen ausgegeben) sind 12 Monate gültig, nicht übertragbar und nicht bar auszahlbar. Pro Buchung kann ein Gutschein eingelöst werden.
Der verbleibende Restwert Ihres Gutscheins wird Ihnen in Form einer Gutschrift gutgeschrieben.
11.5 Kombination
Ein Rabatt (z. B. Geschwister- oder Mehrfachbuchungsrabatt) kann mit einem Gutschein kombiniert werden.
Mehrere Rabatte können nicht kombiniert werden.
Gutscheine mit Fixwert (z. B. €20) werden vom Rechnungsbetrag nach Anwendung des Rabatts abgezogen.
12. Vertragslaufzeit & Kündigung
12.1 Clubmitgliedschaft
Die Clubmitgliedschaft gilt für 10 Monate ab Kursbeginn und verlängert sich automatisch um weitere 10 Monate, sofern sie nicht mindestens zwei Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird (z. B. per E-Mail).
Die Kündigung ist zum Monatsletzten möglich. Während der zweimonatigen Kündigungsfrist bleibt die Kursteilnahme aufrecht.
Bei monatlicher Zahlungsweise ist das Abonnement ebenfalls verbindlich und kann nur unter Einhaltung dieser zweimonatigen Kündigungsfrist beendet werden.
Die Beiträge für diesen Zeitraum sind jedenfalls zu leisten, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme (vgl. § 909 ABGB).
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit, Umzug mit Nachweis) möglich. In solchen Fällen kann eine Gutschrift ausgestellt werden.
12.2 Schulkurse
Schulabonnements enden automatisch mit Ende des Kurszeitraums. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Eine vorzeitige Kündigung bei Vorauszahlung ist ausgeschlossen, außer es liegt ein wichtiger Grund vor.
12.3 Kündigung und Rückvergütung bei Clubmitgliedschaft (erweitert)
Die Clubmitgliedschaft über eine Clubkarte hat eine Laufzeit von 12 Monaten, unabhängig vom Zahlungsmodell. Davon sind 10 Monate aktive Kurszeit mit ca. 35 Einheiten vorgesehen. In den Monaten Juli und August findet eine Sommerpause statt; der Vertrag bleibt jedoch aufrecht.
Die Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsletzten möglich. Während dieser Frist bleibt die Teilnahme möglich, die Beiträge sind jedenfalls zu leisten (§ 909 ABGB).
a) Monatliche Zahlung:
Während der Sommerpause (Juli und August) wird keine monatliche Zahlung fällig. Die restlichen 10 Monate werden in monatlichen Raten abgerechnet. Bei Kündigung endet die Zahlungspflicht nach Ablauf der Kündigungsfrist, sofern sie fristgerecht erklärt wurde.
b) Halbjährliche oder einmalige Vorauszahlung:
Die Zahlung bezieht sich auf den gesamten Leistungszeitraum (12 Monate inkl. Sommerpause). Auch bei Kündigung wird der bereits geleistete Beitrag nicht rückerstattet. Ein verbleibendes Guthaben ab dem Folgemonat nach Kündigungswirksamkeit wird als Gutschrift auf der übertragbaren Clubkarte erhalten und kann für andere Clubangebote (Workshops, Geburtstagsfeiern, Camps) verwendet werden.
13. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher gelten die Vorschriften des § 13 und § 14 KSchG.
Letzte Aktualisierung: 18.04.2025