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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB AVALIX GmbH

  1. Allgemeines

Das Unternehmen „AVALIX GmbH“ beschäftigt sich mit Kenntnisvermittlung von Programmieren-Robotik und 3D Modellieren. AVALIX GmbH bietet verschiedene Kursprogramme für Minderjährige an. Die Teilnahme am Kursprogramm setzt Einzahlung des Kursbetrags voraus. AVALIX GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Minderjährige das Veranstaltungsgelände verlassen. Des Weiteren übernimmt AVALIX GmbH keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Veranstaltungsgelände, sofern diese nicht von AVALIX GmbH zu vertreten sind und nicht auf leichter Fahrlässigkeit beruhen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hier für sämtliche Geschäfte zwischen Kursteilnehmer und AVALIX GmbH. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kursteilnehmers wären nur dann wirksam, wenn Sie von AVALIX GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden wären. Ergänzende und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist die jeweilige Annahme des von einem Kunden übermittelten Angebots. Die von AVALIX GmbH betriebene Website samt aufgestellten Kursangebote stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

  1. Vertragsgegenstand

AVALIX GmbH bietet Kursprogramme an, die aus Kurseinheiten bestehen. Überdies stellt AVALIX GmbH die Räumlichkeiten und entsprechende Mittel zur Verfügung.

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die Kursbeiträge rechtzeitig zu zahlen and an Kurseinheiten.

  1. Leistungsumfang

Die von AVALIX GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem ausgewählten Kursprogramm. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Kurseinheiten, Nebenreden und Abänderungen. Zu Abänderungen und Abweichungen von einzelnen Kurseinheiten bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. AVALIX GmbH ist insbesondere berechtigt gewisse Teile eines Veranstaltungsablaufes in Abweichung von dem Kursangebot zu verändern und anzupassen, solange diese aus objektiven Umständen an der gegebenen Situation angemessen erscheint und Interessen des Kunden nicht erheblich widerspricht.

Sofern AVALIX GmbH bzw. zuständige Mitarbeiter an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich AVALIX GmbH, den Kunden rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

Kann ein Kursteilnehmer an einer bestimmten Kurseinheit nicht teilnehmen, so muss er AVALIX GmbH verständigen und falls dies von mehr als 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit erfolgt, kann ein Ersatz für die versäumte Kurseinheit vereinbart werden.

  1. Kursbeitrag und Haftung des Kursteilnehmers

Der Kursbeitrag wird am Tag des Zustandekommens des Vertrags mangels anderer Vereinbarung fällig und im Übrigen gilt folgendes:

Bei 3 Monates Programm ist der Kursbeitrag iHv 142€ pro Monat (einhundertzweiundvierzig Euro)

Bei einem Semesterprogramm ist der Kursbeitrag iHv 660 € (sechshundertsechzig Euro) sofort oder in Raten iHv 132€ (hundertzweiunddreißig Euro) monatlich zu

Bei einem Jahresprogramm ist der Kursbeitrag iHv 1200€ (eintausend zweihundert Euro) sofort oder in Raten iHv 120€ (einhundertzwanzig Euro) monatlich zu

Bei Ratenzahlung ist der Teilbeitrag spätestens bis zu dem 1. des Monats zu entrichten.

AVALIX GmbH behält sich das Recht vor, seine Leistungen einzustellen bzw zu unterbrechen, falls Zahlungsverzögerungen für den geschuldeten Kurspreis eintreten. Der Lernfortschritt des Kursteilnehmers hat keinen Einfluss auf die getroffene Zahlungsvereinbarung. Bei Zahlungsverzug wird je 5€ pro Mahnung verrechnet. Ebenso wird der gesamte Kursbeitrag bei vereinbarten Ratenzahlungen nach Setzung und Ablauf einer 14 tägigen Nachfrist sofort fällig.

Der Kursteilnehmer haftet für gesamte Schäden an den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellten Gegenständen, die sich durch unsachgemäße Benutzung ergeben.

Kann ein Kursteilnehmer an einer bestimmten Kurseinheit nicht teilnehmen, so muss er AVALIX GmbH verständigen und falls dies von mehr als 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit erfolgt, kann ein Ersatz für die versäumte Kurseinheit vereinbart werden.

  1. Campsbeitrag und Haftung des Campsteilnehmers

Alle Kursgebühren verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die aktuellen Beträge entnehmen Sie bitte der Homepage.

Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Aufwand für die Verpflegung sind – sofern nicht anders angegeben – von den Kunden selbst zu tragen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Kursgebühren sofort, spätestens aber binnen fünf Tagen nach Anmeldung zu leisten.

AVALIX GmbH behält sich das Recht vor, Kunden, deren Kursgebühren zu Beginn der Veranstaltung nicht bezahlt sind, von der Teilnahme auszuschließen.

Bei Zahlungsverzug steht es AVALIX GmbH zu, Mahnspesen sowie die Kosten der anwaltlichen Vertretung samt Gerichtsgebühren zu verlangen.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück (außer gemäß Punkt 6.) oder löst AVALIX GmbH wegen Zahlungsverzug den Vertrag auf, verfallen die noch nicht verbrauchten Kurseinheiten ohne Rückforderungsanspruch des Kunden.

  1. Kündigung Kurse

Sollte es zur Kündigung eines Vertrags vor einem vereinbarten Kursbeginn kommen, so hat der Kunde unverzüglich und schriftlich über die Kündigung zu

Wird der Vertrag durch den Kunden schriftlich aus Gründen gekündigt, die AVALIX GmbH nicht zu verantworten hat, hat der Kursteilnehmer einen Betrag für die bereits von AVALIX GmbH erbrachten Leistungen und eine Stornogebühr von einem monatlichen Kursbeitrag iHv 142€ (einhundertzweiundvierzig Euro) zu zahlen.

Die bereits erbrachten Leistungen werden ausschließlich nach Monaten berechnet. Diese Berechnung wird damit begründet, dass eine Kündigung durch den Kursteilnehmer unersetzbare Aufwendung für Personalkosten nach sich zieht, deren Höhe jeweils für einen Monat festgelegt wird.

Die Höhe der Stornogebühr lässt sich damit erklären, dass ein Monat eine durchschnittliche Zeit für Besetzung ausgefallenen Kursplatz beträgt.

Sollte AVALIX GmbH für den vom Kunden gekündigten Vertrag bzw. ausgefallenen Kursplatz einen neuen Kunden bzw. Kursteilnehmer finden, wird AVALIX GmbH die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund jederzeit gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche

Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug vor.

  1. Kündigung Feriencamps

Eltern oder Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder online anmelden, können neben dem Rücktrittsrecht (KSchG, FAGG) gemäß Punkt 5. binnen 14 Tagen ab dem Tag der Anmeldung (sofern es noch mehr als 14 Tage bis zum Beginn des Kurses sind) der AVALIX GmbH schriftlich mitteilen bzw. via Website http://www.robboclub.at, dass sie von der Anmeldung zurücktreten. AVALIX GmbH hält sich offen, 10% der Kurskosten inkl. USt. zur Deckung der Bearbeitungsaufwände einzubehalten.

Jede Stornierung bedarf einer Schriftform (per E-mail an info@robboclub.at) oder Online Abmeldung via http://www.robboclub.at und ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir 50% der Kursgebühren. Bei späteren Stornierungen bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Kurs- bzw. Veranstaltungsgebühr verrechnet. Der Platz kann aber an andere TeilnehmerInnen übertragen werden.

Sollte die gesamte Kursteilnahme aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden können (ärztliche Bestätigung erforderlich), kann eine Gutschrift ausgestellt werden. Für einzelne versäumte Stunden oder vorzeitiges Ausscheiden des Kunden kann keine Rückzahlung erfolgen.

AVALIX GmbH kann von der Vereinbarung zurücktreten, wenn vor Beginn des gebuchten Kurses absehbar ist, dass die Mindestteilnehmer nicht erreicht werden. Dieser Rücktritt wird spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bekanntgegeben und die gesamte Kursgebühr rücküberwiesen.

  1. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik,etc.) entfallen die Stornogebühren.

  1. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

AVALIX GmbH verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

  1. Angeld und Anzahlung

AVALIX GmbH kann ein Angeld iHv 50€ (fünfzig Euro) verlangen, falls ein Kursteilnehmer einen fixen Kursplatz bei einem stattzufinden Kurses wünscht. Bei der Zustimmung durch einen Kursteilnehmer kann das Angeld als Anzahlung angenommen bzw. angerechnet werden.

  1. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

AVALIX GmbH verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

  1. Haftung von AVALIX GmbH

AVALIX GmbH haftet gegenüber den Kunden für Personenschäden und für Schäden aufgrund der Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, welche von AVALIX GmbH selbst oder von einer Person, für die AVALIX GmbH einzustehen hat (§ 1313a ABGB), schuldhaft zugefügt wurden. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Bezahlung des Kursbeitrages oder der geschuldete Leistungsumfang). Für sonstige Schäden haftet AVALIX GmbH lediglich, wenn der Schaden von AVALIX GmbH oder von einer Person, für die AVALIX GmbH einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

  1. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig. Als schriftliche Erklärung gelten Schreiben per E-Mail oder per Post.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag imÜbrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt.

Anwendbar ist ausschließlich österreichisches Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt § 14 KSchG.